Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts nach Quadratmeterzahl und regelt Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Salzburg für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Entgelt wird nach Fläche berechnet: 0,2500 € pro Quadratmeter Wohnfläche, gleiches für andere Räumlichkeiten und 0,4569 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für Reinigung und Streuung bei Glatteis.
- Auf das Grundentgelt wird ein Materialkostenersatz von 20 % aufgeschlagen.
- Für Sonderarbeiten wie Fassadenrenovierung, Aufzugseinbau oder andere Zusatzleistungen wird ein zusätzliches Entgelt gezahlt; bei vorzeitigem Vertragsende wird anteilig bezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.