Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 in Salzburg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 107,90 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 9,42 € steigt.
- Für die Betreuung von Schwimm‑, Hallen‑ und Saunaanlagen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 11,22 €; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100 %.
- Für Grünflächen und Gartenanlagen werden Pauschalbeträge pro Quadratmeter festgelegt (z. B. 0,2901 € für Reinigung), wobei die Beträge kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet werden.
Dokumente (PDFs)
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