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Mindestlohntarif für Betreuung & Bedienung von Liegenschaften im Burgenland (ab 01.01.2015)
Verordnung vom 04.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen – etwa bei Aufzügen, Schwimmbädern, Gärten oder Heizungsanlagen – und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Burgenland und für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt wurden, sowie für deren Arbeitgeber*innen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 103,46 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich der Betrag um 12,22 € pro zusätzlichem Geschoss.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunen wird ein Stundenlohn von 10,22 € zugrunde gelegt; für Wasseraufbereitung 11,77 €, mit einem 100 % Zuschlag bei Arbeiten an Sonn‑ oder Feiertagen.
  • Für Grünflächen und Gartenanlagen wird nach Fläche abgerechnet: z. B. 0,3131 € pro Quadratmeter jährlich für Reinigung und Bewässerung, 0,4698 € für maschinelles Mähen sowie ein Stundenlohn von 10,03 € für Baumpflege.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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