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Änderung der Arzneitaxe 2014 – neue Preise und Bezeichnungen ab 01.01.2015
Verordnung vom 05.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und passt einige Bezeichnungen an.
Bundesministerium für Gesundheit12/5/2014XXV
Apotheke

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 47 wird eingefügt, der besagt, dass die aktuelle Anlage B ab dem 1. Jänner 2015 in Kraft tritt.
  • Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als Rechtsgrundlage.
  • In Anlage B werden für rund 70 Wirkstoffe neue Preisansätze (Gramm → Cent) festgelegt, z. B. Atropinsulfat kostet 299 Cent pro Gramm.
  • Drei Bezeichnungen von Substanzen werden geändert, etwa von „Meisterwurzwurzel“ zu „Meisterwurz“.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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