Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundenlöhne für Strafgefangene fest und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/10/2014XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Festlegung von fünf einheitlichen Bruttostundenlöhnen für unterschiedliche Arbeitsarten im Strafvollzug.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung von 2013, die jedoch für bereits begonnene Fälle weiter gilt.
- Aufhebung der Verordnung vom 30. Juni 2013 (BGBl. II Nr. 452/2013).
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