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Änderung der Druckgeräteverordnung (DGVO) – Erweiterte Geräte‑Definition und neue Gefahrstoff‑Klassifizierung
Verordnung vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 336/2014 ändert die Druckgeräteverordnung: Sie aktualisiert den Ministertitel, streicht § 1 Abs. 1, erweitert die Geräte‑Definition, führt neue Gefahrstoff‑Klassifizierungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 01.06.2015 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/10/2014XXV
Industrie

Schwerpunkte

  • Der Titel des Ministeriums wird von „Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zu „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ geändert.
  • Der bisherige § 1 Abs. 1 wird komplett gestrichen.
  • Die Definition von Druckgeräten wird um vier neue Ziffern (3‑6) erweitert, die Geräte aus verschiedenen EU‑Richtlinien wie 2014/29/EU, 75/324/EWG und weitere einschließen.
  • Neue Klassifizierungen für gefährliche Stoffe (Gruppe 1 und Gruppe 2) werden in § 14 Abs. 2 Z 1‑2 eingeführt.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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