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Änderung der Studienförderungs‑Verordnung für Konservatorium‑Studierende
Verordnung vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Studienförderung für Konservatorium‑Studierende wird geändert: Ein neuer Absatz 13 wird in § 4 eingefügt und ein neuer Absatz 2 in § 5 ergänzt, wobei Ziffer 15 der Anlage aufgehoben wird. Die Änderungen gelten ab dem 10.12.2014 für Anträge ab dem Studienjahr 2014/15.
Bundesministerium für Bildung und Frauen12/10/2014XXV
Bildung
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 13 wird in § 4 eingefügt. Er regelt, dass die in Anlage 10 festgelegte Regelung ab dem Tag der Kundmachung (10.12.2014) gilt und für Anträge ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden ist.
  • In § 5 wird der bisherige Text mit einer Absatzbezeichnung „(1)“ versehen und ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die bisher gültige Ziffer 15 der Anlage außer Kraft setzt.
  • Die Änderungen gelten für alle Anträge auf Studienbeihilfe, die ab dem Studienjahr 2014/15 gestellt werden.
  • Ziffer 10 der Anlage listet das Richard‑Wagner‑Konservatorium und definiert die jeweiligen Hauptstudiengänge sowie deren Semesteranzahl.
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Heinisch-Hosek Gabriele

SPÖ

Bundesministerin für Bildung und Frauen
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