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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 11.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, gültig ab 1. Januar 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt darf auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festsetzen, wenn kein Kollektivvertrag existiert.
  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, ausgenommen Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden definiert, wobei die Löhne nach Berufsjahr und Qualifikation gestaffelt sind.
  • Alle Arbeitnehmer/innen erhalten zusätzlich zum Grundgehalt eine Weihnachts‑ und eine Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsentgeltes.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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