<!--[0-->Änderung der Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen‑Ausbildungsverordnung (KGAV)<!--]-->
Änderung der Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen‑Ausbildungsverordnung (KGAV)
Verordnung vom 15.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 348/2014 modernisiert die Ausbildung von Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen: genderneutrale Formulierungen, modulare Kursgestaltung, zusätzliche Wiederholungskurse und eine Praxisphase von mindestens 150 Arbeitstagen werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Justiz12/15/2014XXV
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Formulierung "beiderlei Geschlechts" wird durch eine genderneutrale Formulierung ersetzt, damit beide Geschlechter in der Ausbildung vertreten sind.
  • Die Grundausbildung wird in bis zu mehreren Lehrgangsteilen gestaltet, wobei sowohl blockbasierte als auch modulare Abläufe zulässig sind; Wiederholungskurse von drei Tagen vor der Prüfung werden eingeführt.
  • Die praktische Verwendung muss 150 Arbeitstage umfassen, davon ein Drittel im Exekutionsbereich eines Bezirksgerichts und zwei Drittel im Gerichtsvollzieher‑Dienst; mindestens die Hälfte muss für die Zulassung zur Prüfung absolviert sein.
  • Bei der Gestaltung von Prüfungsbeispielen wird gefordert, die bisherigen Ausbildungserfahrungen der Teilnehmenden zu berücksichtigen.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.