Mauttarifverordnung 2014 – Differenzierte Mautgebühren nach Emissionen und Fahrzeugtyp
Verordnung vom 15.12.2014Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2014 legt differenzierte Mautgebühren nach Emissionsklassen, Fahrzeugachszahl und Streckenabschnitt fest und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/15/2014XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Mauttarife werden nach Euro‑Emissionsklassen in vier Tarifgruppen (A‑D) differenziert.
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge liegt je nach Tarifgruppe zwischen 15,6 Cent und 21,1 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer).
- Für die Strecke A12 zwischen Kufstein und Innsbruck/Amras wird ab 2015 ein Aufschlag von 20 % und ab 2016 von 25 % auf den Grundkilometertarif erhoben.
- Für die Mautabschnitte der A13 gelten je nach Fahrzeugkategorie (2‑, 3‑, 4‑Achser) und Tarifgruppe unterschiedliche Festtarife in Euro ohne Umsatzsteuer.
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