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Änderung der Erdölstatistik‑Verordnung 2011 (2014)
Verordnung vom 16.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 352/2014 ergänzt die Erdölstatistik‑Verordnung 2011 um neue Produktdefinitionen, präzisiert Meldepflichten und tritt am 16. Dezember 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2014XXV
Energie

Schwerpunkte

  • Die Definition von „Erdöl, Erdölprodukte und Biokraftstoffe“ wird erweitert und in § 2 Abs. 1 detailliert aufgeführt.
  • In § 3 Z 2 wird ein Verweis von einem alten Gesetz auf das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert.
  • Die Meldepflicht wird in § 4 Abs. 1 konkretisiert: Unternehmen, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten oder vermischen, müssen Meldungen abgeben.
  • Ein neuer Absatz (3) wird zu § 7 hinzugefügt, der das Inkrafttreten aller genannten Änderungen auf den Tag der Kundmachung festlegt.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

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Vizekanzler
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