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Modernisierung der Gesundheitsdokumentation und Datenschutz
Verordnung vom 17.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert die Dokumentations- und Statistikvorschriften für Krankenanstalten: Sie führt Pseudonymisierung, verschlüsselte Datenübermittlungen und neue Audit‑Pflichten ein.
Bundesministerium für Gesundheit12/17/2014XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Das Wort „Pfleglinge“ wird in allen betroffenen Verordnungen durch die geschlechtsneutrale Formulierung „Patienten/Patientinnen“ ersetzt.
  • Ein neues Pseudonymisierungssystem wird eingeführt: Das Pseudonym wird mit einem HSM und dem HMAC‑Algorithmus aus dem personenbezogenen Kennzeichen erzeugt und anschließend im HSM verschlüsselt.
  • Alle Datenübermittlungen zwischen den Krankenanstalten und dem Bundesministerium für Gesundheit müssen verschlüsselt (TLS) erfolgen; dafür wird eine Internet‑Applikation mit Client‑Zertifikaten bereitgestellt.
  • Regelmäßige Audits durch unabhängige Gutachter prüfen die Einhaltung der Datenschutz‑ und Sicherheitsvorgaben; das erste Audit erfolgt bei der Erstkonfiguration des HSM, danach mindestens alle zwei Jahre.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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