Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Dokumentations- und Statistikvorschriften für Krankenanstalten: Sie führt Pseudonymisierung, verschlüsselte Datenübermittlungen und neue Audit‑Pflichten ein.Bundesministerium für Gesundheit12/17/2014XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Wort „Pfleglinge“ wird in allen betroffenen Verordnungen durch die geschlechtsneutrale Formulierung „Patienten/Patientinnen“ ersetzt.
- Ein neues Pseudonymisierungssystem wird eingeführt: Das Pseudonym wird mit einem HSM und dem HMAC‑Algorithmus aus dem personenbezogenen Kennzeichen erzeugt und anschließend im HSM verschlüsselt.
- Alle Datenübermittlungen zwischen den Krankenanstalten und dem Bundesministerium für Gesundheit müssen verschlüsselt (TLS) erfolgen; dafür wird eine Internet‑Applikation mit Client‑Zertifikaten bereitgestellt.
- Regelmäßige Audits durch unabhängige Gutachter prüfen die Einhaltung der Datenschutz‑ und Sicherheitsvorgaben; das erste Audit erfolgt bei der Erstkonfiguration des HSM, danach mindestens alle zwei Jahre.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.