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Festlegung der Ökostromförderbeiträge und -pauschalen 2015-2017
Verordnung vom 18.12.2014

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt die Förderbeiträge und Pauschalen für Ökostrom für die Jahre 2015 bis 2017 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/18/2014XXV
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Verwaltung

Schwerpunkte

  • Festlegung des Ökostromförderbeitrags für das Jahr 2015 auf einen Prozentsatz der durchschnittlichen Netzentgelte.
  • Differenzierung der Entgelte für die Stromleistung je nach Netzebene (Ebenen 1 bis 7).
  • Festlegung der Entgelte für die Strommenge (Arbeit) basierend auf den verschiedenen Netzebenen.
  • Regelung der Entgelte für Netzverluste auf den verschiedenen Ebenen des Stromnetzes.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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