Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung – Ausbau regionaler AMS‑Stellen
Verordnung vom 19.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 365/2014 erweitert die Arbeitsmarktsprengelverordnung, richtet zahlreiche neue regionale Arbeitsmarktservice‑Stellen in der Steiermark ein und führt § 17 mit einem Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2015 ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2014XXV
Arbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Der Paragraph 3 Z 6 wird um zahlreiche neue regionale Arbeitsmarktservice‑Standorte in der Steiermark erweitert.
- Durch § 17 (1) tritt die geänderte Fassung von § 3 Z 6 am 1. Januar 2015 in Kraft.
- Zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. Juni 2015 gelten Übergangsregelungen, wonach die alten AMS‑Stellen nur noch für Gemeinden zuständig sind, die keiner neuen regionalen Geschäftsstelle zugeordnet sind.
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