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Feststellung von Bildungseinrichtungen mit über 1 000 Studierenden
Verordnung vom 22.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten in Österreich im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1 000 Studierende zugelassen haben. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/22/2014XXV
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2015
  • Die Verordnung basiert auf § 3 Abs. 2 des Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetzes 2014.
  • Eine Institution gilt als groß, wenn im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1 000 Studierende zugelassen wurden.
  • Pädagogische Hochschulen mit über 1 000 Studierenden sind: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien, Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz und Private Pädagogische Hochschule der Erzdiözese Wien.
  • Fachhochschulen und Einrichtungen für Fachhochschulstudiengänge mit über 1 000 Studierenden umfassen unter anderem die FH der Wirtschaft Graz, FH Campus Wien, FH BFI Wien, FH Kärnten, FH Salzburg, FH St. Pölten, FH Technikum Wien, FH Vorarlberg, FH Wiener Neustadt, FH Burgenland, FH Joanneum, FH Kufstein, FH Oberösterreich, FH Wiener Wirtschaft, IMC Fachhochschule Krems und das Management Center Innsbruck.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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