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Einheitliche Ausbildung für Universitätsbibliothekspersonal
Verordnung vom 23.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein einheitliches Ausbildungsprogramm für Bibliothekspersonal an allen österreichischen Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems fest, das in zwei Qualifikationsstufen unterteilt ist.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/23/2014XXV
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2015
  • Die Verordnung gilt für das Bibliothekspersonal aller Universitäten sowie für die Universität für Weiterbildung Krems.
  • Die Ausbildung ist in zwei Qualifikationsstufen aufgeteilt: qualifizierte/höher qualifizierte Tätigkeiten und mittlere Qualifikation.
  • Für die qualifizierten und höher qualifizierten Tätigkeiten umfasst das Curriculum Management, Medien, bibliothekarische Metadaten, Informationsressourcen, Informationsdienstleistungen und Rechtsgrundlagen.
  • Für mittlere Qualifikationen werden Betriebliche Organisation, Medienformen, Information Retrieval und Rechtsgrundlagen gelehrt; die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage, die Praxis 28 Tage.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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