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Verordnung zur Durchführung des automatischen Informationsaustausches (AEOI) – Beschränkung auf vier Einkommenskategorien
Verordnung vom 23.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit anderen EU‑Staaten und beschränkt diesen auf vier Einkommenskategorien. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch nach EU‑Standard und ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/23/2014XXV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Austausch von Finanzinformationen wird auf vier Einkommenskategorien beschränkt: nichtselbständige Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Ruhegehälter und Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
  • Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch nach den Vorgaben der EU‑Durchführungsverordnung Nr. 1156/2012.
  • Die Verordnung gilt seit dem 1. Jänner 2015 und bezieht sich auf Steuerzeiträume ab dem 1. Jänner 2014.
  • Die Verordnung beruht auf § 7 Abs. 3 des EU‑Amtshilfegesetzes, das die rechtliche Grundlage für den automatischen Informationsaustausch bildet.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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