Änderung der Studienförderungsverordnung – Aufnahme eines neuen Konservatoriums
Verordnung vom 10.03.2014Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. März 2014 ergänzt § 4 der Studienförderungs‑Verordnung um einen neuen Absatz und fügt in der Anlage das Richard‑Wagner‑Konservatorium mit seinen Studiengängen ein. Die Änderungen gelten für Anträge ab dem Studienjahr 2013/14.Bundesministerium für Bildung und Frauen3/10/2014XXV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.03.2014
- Ein neuer Absatz (11) wird zu § 4 der bestehenden Verordnung hinzugefügt, der das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit ab dem Studienjahr 2013/14 regelt.
- In der Anlage wird Ziffer 15 eingefügt, in der das Richard‑Wagner‑Konservatorium des Herrn Mirza Kapetanovic mit seinen Studiengängen und deren Dauer (in Semestern) aufgelistet ist.
- Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, also ab dem 10. März 2014, und betreffen alle Anträge für Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2013/14.
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