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Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2013
Verordnung vom 12.03.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2013 eine zusätzliche Mutterkuh‑Prämie von 30 Euro pro Tier und stellt insgesamt 1,666 Millionen Euro als staatliche Beihilfe für die Milchkuhprämie bereit.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/12/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Für jede im Jahr 2013 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten die Erzeuger eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
  • Sollte das Haushaltsvolumen von 6 141 000 Euro überschritten werden, wird die Prämie anteilig gekürzt.
  • Für das Jahr 2013 stehen insgesamt 1 666 666 Euro als staatliche Beihilfe für die Milchkuhprämie bereit; zusätzlich können die Länder weitere Mittel bis zu den in der Anlage genannten Obergrenzen bereitstellen.
  • Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Mutterkuh‑ und Milchkuhzusatzprämien‑Verordnung 2012 außer Kraft gesetzt, bleibt aber für Vorgänge aus dem Jahr 2012 anwendbar.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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