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Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung vom 15.01.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Bürokaufmann/-frau fest, die bei Fahrzeugverleihunternehmen beschäftigt sind. Sie bestimmt Beträge von 490 € bis 980 € je nach Lehrjahr sowie zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/15/2014XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die monatliche Grundvergütung wird festgelegt: 490 € im 1. Lehrjahr, 700 € im 2. Lehrjahr und 980 € im 3. Lehrjahr.
  • Der Geltungsbereich umfasst ganz Österreich, Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten, sowie Lehrberechtigte im Beruf Bürokaufmann/-frau und deren Lehrlinge.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; Auszahlung am 1. Juni bzw. 1. Dezember, anteilig bei Eintritt oder Austritt im Jahr.
  • Für die Überstundenvergütung wird, falls kein Angestelltengehalt vorhanden ist, die Gehaltstafel des Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe (Beschäftigungsgruppe 2 Untergruppe a) herangezogen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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