Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viel Mitglieder von Verwaltungskörpern und Beiräten der österreichischen Sozialversicherung für ihre Tätigkeit erhalten – sowohl als jährliche Funktionsgebühr als auch als tägliches Sitzungsgeld.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/11/2014XXV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Höhe und Auszahlung von Funktionsgebühren sowie das Sitzungsgeld für Mitglieder der Verwaltungskörper und Beiräte der Sozialversicherungsträger.
- Das jährliche Höchstausmaß der Funktionsgebühr beträgt das Vierzehnfache von 40 % des Ausgangsbetrags des Bundesverfassungsgesetzes, abgerundet auf ganze Euro.
- Die Funktionsgebühr wird prozentual nach Gruppe und Position staffelt – z. B. Verbandsvorsitzende erhalten 100 % des Höchstausmaßes, während andere Funktionen niedrigere Prozentsätze bekommen.
- Übt eine Person mehrere Funktionen bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern aus, wird nur die höchste Funktionsgebühr voll gezahlt; weitere Funktionen erhalten höchstens die Hälfte.
Dokumente (PDFs)
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