Zusammenfassung
Die Verordnung 76/2014 regelt, dass die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen und Lernplattformen an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen in die Lehrverpflichtung eingerechnet wird und hebt eine alte Regelung für die Hochschule in Wien auf.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/11/2014XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die pädagogisch‑fachliche Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen wird als Nebentätigkeit anerkannt und in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
- Bis zu 20 IT‑Arbeitsplätze werden mit drei Wochenstunden angerechnet; jeder weitere Arbeitsplatz bringt zusätzlich 0,05 Wochenstunden.
- IT‑Arbeitsplätze umfassen sowohl vernetzte als auch nicht vernetzte Geräte, die dauerhaft im Unterricht eingesetzt werden, inklusive Notebooks und Netbooks der Schülerinnen und Schüler.
- Die Betreuung von Lernplattformen (LMS) wie Moodle oder dotLRN wird mit einer zusätzlichen Wochenstunde vergütet, sofern mindestens die Hälfte der Schüler und Lehrkräfte das System nutzt und keine andere IT‑Einrechnung bereits erfolgt.
Dokumente (PDFs)
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