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Veterinär‑Antibiotika‑Mengenstrom‑Verordnung (VA‑Mengenströme‑VO) 2014
Verordnung vom 14.04.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein bundesweites Meldesystem ein, das den Vertrieb und Verbrauch von Antibiotika im Veterinärbereich erfasst und überwacht.
Bundesministerium für Gesundheit4/14/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.04.2014
  • Ein System zur Überwachung von Vertrieb und Verbrauch von Antibiotika im Veterinärbereich wird eingeführt.
  • Hersteller, Zulassungsinhaber und Großhändler müssen jährlich die Mengen ihrer Antibiotikaverkäufe melden; Tierärzte melden den Verbrauch aus ihren Hausapotheken.
  • Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist die durchführende Stelle, sammelt die Daten in definierten Formaten (Anlagen 1‑4).
  • Tierärzte müssen seit dem 1. Jänner 2019 elektronische Aufzeichnungen über den Bezug und die Abgabe von Antibiotika führen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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