Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein bundesweites Meldesystem ein, das den Vertrieb und Verbrauch von Antibiotika im Veterinärbereich erfasst und überwacht.Bundesministerium für Gesundheit4/14/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.04.2014
- Ein System zur Überwachung von Vertrieb und Verbrauch von Antibiotika im Veterinärbereich wird eingeführt.
- Hersteller, Zulassungsinhaber und Großhändler müssen jährlich die Mengen ihrer Antibiotikaverkäufe melden; Tierärzte melden den Verbrauch aus ihren Hausapotheken.
- Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist die durchführende Stelle, sammelt die Daten in definierten Formaten (Anlagen 1‑4).
- Tierärzte müssen seit dem 1. Jänner 2019 elektronische Aufzeichnungen über den Bezug und die Abgabe von Antibiotika führen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.