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Verordnung über erhöhte Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken (2015)
Verordnung vom 08.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen, wenn Kunden oder deren Vertreter*innen in bestimmten Hochrisikostaaten wohnen bzw. dort Konten nutzen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/8/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Kunden, deren Vertreter*innen, wirtschaftliche Eigentümer*innen oder Personen mit wesentlichen Geschäftsbeziehungen in einem der zehn genannten Hochrisikostaaten wohnen oder dort ihren Sitz haben.
  • Das gleiche erhöhte Risiko gilt, wenn die betreffende Transaktion über ein Bankkonto in einem der genannten Staaten abgewickelt wird.
  • Die Liste der Hochrisikostaaten umfasst: Iran, Demokratische Volksrepublik Korea, Algerien, Ecuador, Myanmar, Jemen, Pakistan, Somalia, Syrien und die Türkei.
  • Die Verordnung trat am 8. Mai 2015 in Kraft und löste damit die gleichnamige Regelung von 2014 ab.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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