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Fernabsatz‑Verordnung für Humanarzneimittel
Verordnung vom 12.05.2015

Zusammenfassung

Die Fernabsatz‑Verordnung regelt den Versand von Humanarzneimitteln durch Apotheken in Österreich und legt dabei strenge Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest.
Bundesministerium für Gesundheit5/12/2015XXV
Pharma
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 25.06.2015
  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Apotheken, die Humanarzneispezialitäten per Fernabsatz verkaufen dürfen.
  • Fernabsatz bedeutet den Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Internet oder Katalog.
  • Apotheken dürfen nur in Österreich zugelassene, nicht‑rezeptpflichtige Humanarzneimittel per Versand anbieten; die Menge muss dem persönlichen Bedarf entsprechen.
  • Ein funktionierendes System zur pharmazeutischen Qualitätssicherung und ein Qualitätsrisikomanagement müssen eingerichtet werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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