Zusammenfassung
Die Fernabsatz‑Verordnung regelt den Versand von Humanarzneimitteln durch Apotheken in Österreich und legt dabei strenge Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest.Bundesministerium für Gesundheit5/12/2015XXV
Pharma
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.06.2015
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Apotheken, die Humanarzneispezialitäten per Fernabsatz verkaufen dürfen.
- Fernabsatz bedeutet den Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Internet oder Katalog.
- Apotheken dürfen nur in Österreich zugelassene, nicht‑rezeptpflichtige Humanarzneimittel per Versand anbieten; die Menge muss dem persönlichen Bedarf entsprechen.
- Ein funktionierendes System zur pharmazeutischen Qualitätssicherung und ein Qualitätsrisikomanagement müssen eingerichtet werden.
Dokumente (PDFs)
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