Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Einzelhandel mit einer dreijährigen Ausbildung und 15 möglichen Schwerpunktbereichen ein. Sie legt zentrale Handlungskompetenzen, Prüfungsmodalitäten und das Inkrafttreten am 1. Juni 2015 fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Einzelhandel" wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildung mit bis zu 15 möglichen Schwerpunktbereichen vorsieht.
- Im zweiten Lehrjahr kann ein Lernender einen der Schwerpunkte Ziffer 2‑15 wählen; die Wahl muss im Lehrvertrag neben der Berufsbezeichnung vermerkt werden.
- Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erhalten die Absolvent*innen zentrale Handlungskompetenzen, die fachliche, methodische, personale und soziale Dimensionen umfassen.
- Die Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft; die vorherige Einzelhandels‑Ausbildungsordnung verliert am 31. Mai 2015 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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