Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Gold‑/Silberschmied*innen und Juweliere
Verordnung vom 26.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Gold‑ und Silberschmied/in sowie Juwelier/in mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer, legt die zu erlernenden Fertigkeiten und Kompetenzen fest und regelt die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die bisherigen Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Gold‑ und Silberschmied/in sowie Juwelier/in wird mit einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst die Fertigkeiten zum Entwerfen, Bearbeiten, Veredeln und Reparieren von Schmuck‑ und Kunstgegenständen sowie Schlüsselqualifikationen wie Methoden‑, Sozial‑ und Kommunikationskompetenz.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Betriebsaufgabe und Fachgespräch).
- Die Verordnung trat am 1. Juni 2015 in Kraft; die vorherigen Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen verloren am 31. Mai 2015 ihre Gültigkeit, gelten jedoch für Lehrlinge, die bereits vor diesem Datum begonnen haben, bis zum Ende ihrer Ausbildung.
Dokumente (PDFs)
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