Zusammenfassung
Die Verordnung schafft den neuen Lehrberuf Prozesstechnik mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren, definiert das Berufsprofil und die Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf Prozesstechnik ein, der eine Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren hat.
- Das Berufsprofil umfasst zwölf zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Planen von Arbeitsschritten, das Bedienen von Produktionsanlagen und das Sicherstellen der Produktqualität.
- Das Berufsbild wird über vier Lehrjahre verteilt und beinhaltet sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen, insbesondere Schlüsselqualifikationen wie Methoden‑, Sozial‑, Personen‑ und Kommunikationskompetenz.
- Die Verordnung regelt die Lehrabschlussprüfung, die aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung besteht; die theoretische Prüfung deckt Fachkunde, angewandte Mathematik und Arbeitsvorbereitung ab, die praktische Prüfung umfasst Prüfarbeit und ein Fachgespräch.
Dokumente (PDFs)
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