Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Reinigungstechniker fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungen und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet den Lehrberuf Reinigungstechnik als dreijährige Ausbildung ein und legt die geschlechtsspezifische Bezeichnung (Reinigungstechniker/in) fest.
- Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie Flächenbeurteilung, Auswahl und Dosierung von Reinigungs‑ und Desinfektionsmitteln, Bedienung von Spezialgeräten sowie Kundenberatung und Arbeitssicherheit.
- Der Ausbildungsplan beinhaltet rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Arbeitssicherheit, Umwelt‑ und Hygienebestimmungen sowie fachliche Inhalte zu Werkstoffen, Maschinen und Reinigungstechniken.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen theoretischen Teil (Fachkunde, Wirtschaftsrechnen, Entsorgung/Umweltschutz) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
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