Zusammenfassung
Die 127. Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Stuckateur/in und Trockenausbauer/in, definiert das Berufsprofil, die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Stuckateur/in und Trockenausbauer/in ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Ausbildung vermittelt ein breites Spektrum an Fertigkeiten – von Material‑ und Werkzeugkunde über Arbeitssicherheit bis hin zu Kundenkommunikation und Schlüsselqualifikationen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, Angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch).
- Die Verordnung trat am 1. Juni 2015 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung verlor am 31. Mai 2015 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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