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Ausbildungsordnung für Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen (2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die 127. Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Stuckateur/in und Trockenausbauer/in, definiert das Berufsprofil, die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Stuckateur/in und Trockenausbauer/in ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Die Ausbildung vermittelt ein breites Spektrum an Fertigkeiten – von Material‑ und Werkzeugkunde über Arbeitssicherheit bis hin zu Kundenkommunikation und Schlüsselqualifikationen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, Angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch).
  • Die Verordnung trat am 1. Juni 2015 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung verlor am 31. Mai 2015 ihre Gültigkeit.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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