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Textilgestaltung‑Ausbildungsordnung 2015
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 128/2015 führt den dreijährigen Lehrberuf Textilgestaltung ein, legt vier mögliche Schwerpunkte fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen zu früheren Ausbildungsordnungen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Textilgestaltung“ wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Auszubildende müssen einen von vier Schwerpunkten wählen: Posamentiererei, Stickerei, Strickwaren oder Weberei.
  • Für jeden Schwerpunkt wird ein detailliertes Berufsprofil mit konkreten Fertigkeiten und Kenntnissen definiert.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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