Zusammenfassung
Die Verordnung 128/2015 führt den dreijährigen Lehrberuf Textilgestaltung ein, legt vier mögliche Schwerpunkte fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen zu früheren Ausbildungsordnungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf „Textilgestaltung“ wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Auszubildende müssen einen von vier Schwerpunkten wählen: Posamentiererei, Stickerei, Strickwaren oder Weberei.
- Für jeden Schwerpunkt wird ein detailliertes Berufsprofil mit konkreten Fertigkeiten und Kenntnissen definiert.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.