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Zimmerei‑Ausbildungsordnung 2015
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die ZimmereiAusbildungsordnung legt die dreijährige Ausbildung zum/zur Zimmerer/in fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Tätigkeitsbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bauwesen
Handwerk
Berufsausbildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Zimmerei ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn Kernbereiche, darunter Holzlagerung, Bau von Holzkonstruktionen, Sicherheits- und Umweltschutz sowie den Einbau von Energieanlagen.
  • Für jedes Lehrjahr werden konkrete Lernziele definiert, etwa Werkzeugkunde im 1. Jahr, CNC‑Bedienung im 2. Jahr und komplexe Holzkonstruktionen im 3. Jahr.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

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Vizekanzler
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