Zusammenfassung
Die Zimmerei‑Ausbildungsordnung legt die dreijährige Ausbildung zum/zur Zimmerer/in fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Tätigkeitsbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bauwesen
Handwerk
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Zimmerei ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Das Berufsprofil umfasst zehn Kernbereiche, darunter Holzlagerung, Bau von Holzkonstruktionen, Sicherheits- und Umweltschutz sowie den Einbau von Energieanlagen.
- Für jedes Lehrjahr werden konkrete Lernziele definiert, etwa Werkzeugkunde im 1. Jahr, CNC‑Bedienung im 2. Jahr und komplexe Holzkonstruktionen im 3. Jahr.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
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