Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/-frau und Anpassung der Lehrabschlussprüfung (2015)
Verordnung vom 26.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/-frau fest, definiert das Berufsbild mit umfangreichen Kompetenzen und regelt die Änderungen der Lehrabschlussprüfung. Sie enthält Fristen für den Einstieg in die Ausbildung (bis 30. Juni 2020) und eine Evaluierungspflicht bis 30. Juni 2019.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Ausbildungsordnung für den dreijährigen Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau wird eingeführt; der Berufstitel muss dem Geschlecht des Lernenden entsprechen.
- Das Berufsbild definiert zahlreiche Kernaufgaben – von Gästebetreuung über Buchhaltung bis hin zu Marketing und IT – die der Lernende im Verlauf der Ausbildung beherrschen muss.
- Die Ausbildung kann bis zum 30. Juni 2020 begonnen werden; danach ist ein neuer Einstieg nicht mehr zulässig.
- Eine Evaluierung der Ausbildungsordnung muss bis zum 30. Juni 2019 von einem Berufsforschungsinstitut durchgeführt und dem Bundesminister vorgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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