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Sitzungsgelder der Post‑Control‑Kommission
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Sitzungsgelder der Post‑Control‑Kommission: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte, 40 € (mind. 160 €) für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder; Auszahlung vierteljährlich, Inkrafttreten am 1. Juli 2015.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/26/2015XXV
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2015
  • Stimmberechtigte Mitglieder erhalten 80 € pro angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch 320 € pro Tag.
  • Nicht‑stimmberechtigte Mitglieder erhalten 40 € pro angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch 160 € pro Tag.
  • Die Sitzungsgelder werden vierteljährlich an die jeweiligen Mitglieder ausbezahlt.
  • Die Verordnung trat am 1. Juli 2015 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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