Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. Mai 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren fest: Mindeststundenlohn 7,82 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Soziales
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2015
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Arbeiten an Korb‑ und Bastwaren ab, die nicht bereits anderweitig geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Mindeststundenlohn von 7,82 € berechnet.
- Auf die Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % aufgeschlagen.
- Der Tarif tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.