Zusammenfassung
Die Verordnung 143/2015 ergänzt das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung um neue Kriterien für Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr sowie um ein Inkrafttretungsdatum.Bundesministerium für Inneres5/28/2015XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 28.05.2015 Außer Kraft ab 19.07.2015
- Die Verordnung definiert neue Kriterien, wann ein Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr vorliegen, um Abschiebungen besser zu steuern.
- Neun konkrete Ziffern beschreiben Situationen, etwa das Umgehen von Verfahren, Verstöße gegen Einreise‑ oder Aufenthaltsverbote und die Missachtung von Auflagen.
- Der neue § 9a‑Absatz 4 tritt am Tag der Kundmachung (28.05.2015) in Kraft; die bisherige Fassung verliert am 19.07.2015 ihre Gültigkeit.
- Ziel der Novellierung ist es, die Abschiebepraxis zu präzisieren und Missbrauch von Asylverfahren zu verhindern.
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