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Änderung der FPG‑Durchführungsverordnung: neue Kriterien für Fluchtgefahr
Verordnung vom 28.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 143/2015 ergänzt das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung um neue Kriterien für Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr sowie um ein Inkrafttretungsdatum.
Bundesministerium für Inneres5/28/2015XXV
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

In Kraft ab 28.05.2015 Außer Kraft ab 19.07.2015
  • Die Verordnung definiert neue Kriterien, wann ein Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr vorliegen, um Abschiebungen besser zu steuern.
  • Neun konkrete Ziffern beschreiben Situationen, etwa das Umgehen von Verfahren, Verstöße gegen Einreise‑ oder Aufenthaltsverbote und die Missachtung von Auflagen.
  • Der neue § 9a‑Absatz 4 tritt am Tag der Kundmachung (28.05.2015) in Kraft; die bisherige Fassung verliert am 19.07.2015 ihre Gültigkeit.
  • Ziel der Novellierung ist es, die Abschiebepraxis zu präzisieren und Missbrauch von Asylverfahren zu verhindern.
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

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