Verordnung zur vorübergehenden Anwendung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2015)
Verordnung vom 28.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erlaubt bis zum 31. Mai 2016 die Nutzung bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Immunprodukte, wenn sie in der EU oder Schweiz zugelassen sind. Sie legt Einfuhr‑ und Meldepflichten für Tierärzte fest und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit5/28/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2015 Außer Kraft ab 31.05.2016
- Erlaubt die vorübergehende Anwendung von sieben nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen bis zum 31. Mai 2016.
- Erlaubt die Nutzung nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel für die Tuberkulosediagnostik, wenn sie in einem EU‑Staat, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
- Regelt die Einfuhr und das Verbringen der genannten Impfstoffe nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010.
- Die Verordnung trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die Tierimpfstoff‑Verordnung von 2014.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.