Zusammenfassung
Die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 regelt die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, definiert Basisausbildung, Teilzeit‑ und Nacht‑/Wochenenddienste, Bewilligungskriterien für Lehrpraxen sowie neue Facharztbezeichnungen. Inkrafttreten: 1. Juni 2015.Bundesministerium für Gesundheit5/29/2015XXV
Gesundheit
Gesetzgebung
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Regelungsgegenstand fest: Sie definiert die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, ausgenommen die ärztliche Abschlussprüfung.
- Die Basisausbildung umfasst mindestens neun Monate klinische Grundkompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten.
- Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtausbildungsdauer anteilig; mindestens zwei Drittel der Teilzeit müssen zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr geleistet werden.
- Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien erhalten die Bewilligung nur, wenn sie u. a. mindestens 800 Patient*innen pro Quartal betreuen und die Leiter*innen die erforderlichen Fortbildungsnachweise besitzen.
Dokumente (PDFs)
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