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Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)
Verordnung vom 29.05.2015

Zusammenfassung

Die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 regelt die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, definiert Basisausbildung, Teilzeit‑ und Nacht‑/Wochenenddienste, Bewilligungskriterien für Lehrpraxen sowie neue Facharztbezeichnungen. Inkrafttreten: 1. Juni 2015.
Bundesministerium für Gesundheit5/29/2015XXV
Gesundheit
Gesetzgebung
Berufsbildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Regelungsgegenstand fest: Sie definiert die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, ausgenommen die ärztliche Abschlussprüfung.
  • Die Basisausbildung umfasst mindestens neun Monate klinische Grundkompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten.
  • Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtausbildungsdauer anteilig; mindestens zwei Drittel der Teilzeit müssen zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr geleistet werden.
  • Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien erhalten die Bewilligung nur, wenn sie u. a. mindestens 800 Patient*innen pro Quartal betreuen und die Leiter*innen die erforderlichen Fortbildungsnachweise besitzen.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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