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Section‑Control‑Verordnung für den Abschnitt Bruck‑Oberaich der S 6
Verordnung vom 11.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass zwischen km 79,84 und km 82,40 auf der S 6 Semmering Schnellstraße eine Geschwindigkeitsüberwachung per Section‑Control eingerichtet wird; die Messstrecke muss angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/11/2015XXV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Einführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section‑Control) auf dem genannten Streckenabschnitt.
  • Die Messstrecke erstreckt sich für beide Fahrtrichtungen zwischen den Kilometerangaben 79,84 km und 82,40 km.
  • Die Überwachung erfolgt mittels einer bildgebenden technischen Einrichtung, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs erfasst.
  • Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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