<!--[0-->Verordnung zur Satzungs­erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen<!--]-->
Verordnung zur Satzungs­erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 19.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er im gesamten Bundesgebiet verbindlich wird. Gilt ab 1. Mai 2015 für alle privaten berufsorientierten Erwachsenenbildungs‑Einrichtungen, ausgenommen öffentliche Einrichtungen und bestimmte Gruppen wie Praktikant*innen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/19/2015XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er im gesamten Bundesgebiet rechtsverbindlich wird.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle privaten, berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildungs‑Einrichtungen in Österreich; öffentlich‑rechtliche Einrichtungen sind ausgenommen.
  • Bestimmte Paragraphen des Kollektivvertrags (§ 1, § 2, § 17a, § 31 und § 34 – letzter Absatz) werden von der Satzung ausgenommen.
  • Lohn‑ und Gehaltserhöhungen, die zwischen dem Inkrafttreten des Kollektivvertrags (1. Mai 2015) und der Verordnung erfolgten, können auf die durch die Satzung festgelegte Erhöhung angerechnet werden.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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