Änderung der Druckgeräte‑Überwachungs‑ und Ortsbewegliche‑Druckgeräte‑Verordnungen (2015)
Verordnung vom 24.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 165/2015 ändert die Druckgeräte‑Überwachungs‑ und Ortsbewegliche‑Druckgeräte‑Verordnungen: Sie führt neue Gefahrstoffgruppen ein, klassifiziert CNG‑Betankungsgeräte als Hochrisikopressbehälter, verlangt kathodischen Korrosionsschutz für erdverlegte Geräte und ersetzt alte ÖVGW‑Richtlinien durch ÖNORM EN 13636. Das Inkrafttreten erfolgt frühestens 01.06.2015.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/24/2015XXV
Umwelt
Energie
Industrie
Schwerpunkte
- Einführung von zwei Gefahrstoffgruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) für Druckgeräte, um die Einstufung gefährlicher Stoffe zu vereinheitlichen.
- Betankungsgeräte für CNG‑Tankstellen werden als Hochrisikopressbehälter eingestuft und ein spezielles Prüfprogramm wird eingeführt.
- Für erdverlegte Druckbehälter mit kathodischem Korrosionsschutz wird die Inbetriebnahme‑ und Überwachungsprüfung nach ÖNORM EN 13636 gefordert.
- Für neu installierte erdverlegte Druckbehälter (ab 01.01.2016) ist ein kathodischer Korrosionsschutz mit Opfer‑ oder Fremdstromanoden vorgeschrieben; Bestandsanlagen müssen bis 01.06.2020 nachgerüstet werden.
Dokumente (PDFs)
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