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Änderung der Rezeptpflichtverordnung – Ergänzung von Human‑ und Veterinärarzneimitteln
Verordnung vom 30.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Liste der verschreibungspflichtigen Human‑ und Veterinärarzneimittel, ändert die Klassifizierung zweier bereits gelisteter Humanarzneimittel und stützt sich auf § 2 Abs. 1 Rezeptpflichtgesetz.
Bundesministerium für Gesundheit6/30/2015XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 2 Abs. 1 des Rezeptpflichtgesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
  • Die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A Teil 2) wird um zahlreiche Wirkstoffe ergänzt; jeder Eintrag ist mit RP (verschreibungspflichtig) oder NR (nicht‑verschreibungspflichtig) gekennzeichnet.
  • Bei den bereits gelisteten Humanarzneimitteln TADALAFIL und VARDENAFIL wird die Einstufung von NR zu RP geändert, sodass diese künftig nur noch mit Rezept abgegeben werden dürfen.
  • Die Liste der Veterinärarzneimittel (Anlage B Teil 2) wird um neue Präparate wie IMEPITOIN, Kaliumbromid und andere erweitert, die als RP gekennzeichnet sind.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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