Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. Juni 2015 passt vier Arbeitsschutz‑Verordnungen an das aktuelle ArbeitnehmerInnenschutzgesetz an, korrigiert zahlreiche Verweisungen und ergänzt neue Absätze. Alle Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/30/2015XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- In der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz wird das Zitat von § 40 Abs. 4 auf § 40 Abs. 5 des ASchG korrigiert.
- In der Verordnung über biologische Arbeitsstoffe werden sämtliche Verweise von § 40 Abs. 4 auf § 40 Abs. 5 aktualisiert und ein Verweis von § 41 Abs. 3 auf § 41 Abs. 2 geändert.
- Ein neuer Absatz 7 wird zu § 14 der Verordnung über biologische Arbeitsstoffe hinzugefügt.
- In der Grenzwerteverordnung wird das Zitat von § 40 Abs. 3 auf § 40 Abs. 4 bis 4b geändert und ein neuer Absatz 13 zu § 34 eingefügt.
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