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Section‑Control‑Messstrecke Lafnitz‑Hartberg auf der A 2 Süd
Verordnung vom 03.07.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Messabschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 auf der A 2 Süd fest, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Kamerasystemen überwacht wird. Der Beginn und das Ende des Abschnitts müssen angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/3/2015XXV
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.07.2015
  • Ein Messabschnitt wird zwischen km 110,84 und km 116,27 auf der A 2 Süd eingerichtet, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung erfasst wird.
  • Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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