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Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013: Einführung von Benützungsvergütungen 2015
Verordnung vom 10.02.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 10. Februar 2015 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013, führt neue Ausnahmeregelungen für Vergütungen ein und legt für 2015 spezifische Benützungsvergütungen pro Bundesorgan fest (insgesamt ca. 14,4 Mio. €).
Bundesministerium für Finanzen2/10/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.02.2015
  • Abweichende Vergütungs- oder Entgeltsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie aufgrund der Eigenart der jeweiligen Leistung erforderlich sind.
  • Für das Jahr 2015 wird eine Benützungsvergütung festgelegt, deren Höhe für jedes Bundesorgan in einer Anlage detailliert aufgeführt ist.
  • Der Wortlaut „künftig“ wird durch das konkrete Datum „ab 2016“ ersetzt, um die Geltungsdauer klar zu definieren.
  • Der Stichtag für die Benützungsvergütung wird von 31. Juli 2013 auf den 15. Februar 2015 vorverlegt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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