<!--[0-->Änderung der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2011 – Import von Verteidigungsgütern aus China<!--]-->
Änderung der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2011 – Import von Verteidigungsgütern aus China
Verordnung vom 03.07.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Juli 2015 ändert die Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2011: Sie streicht mehrere Paragraphen, führt eine Genehmigungspflicht für Verteidigungsgüter aus China ein und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/3/2015XXV
Handel
Sicherheit
Außenwirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Paragraphen 1‑3, 5 und 6 sowie die zugehörige Anlage werden gestrichen, um das Regelwerk zu vereinfachen.
  • Ein neuer § 4 legt fest, dass die Einfuhr von Verteidigungsgütern aus China nur mit einer Genehmigung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zulässig ist.
  • § 7 ergänzt einen Hinweis, dass die Verordnung nach der EU‑Richtlinie 98/34/EG notifiziert wurde.
  • Ein neuer Absatz 2 in § 8 bestimmt, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung (3 Juli 2015) in Kraft treten.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.