Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erweitert die Unternehmensdemografiestatistik, definiert neue Erhebungen und legt jährliche Kosten‑Ersatzbeträge fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/6/2015XXV
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 06.07.2015
- Ein neuer statistischer Erhebungsrahmen wird eingeführt, der Unternehmen nach Größe, Rechtsform und Beschäftigtenzahl klassifiziert.
- Die Statistiken müssen jährlich erstellt werden – seit 2007 für die ersten beiden Erhebungen und seit 2013 für die zusätzlichen Kategorien.
- Ein bestimmter Wortlaut („2003 und“) wird aus einem Paragraphen entfernt, um die Formulierung zu präzisieren.
- Die Bundesanstalt muss die statistischen Ergebnisse sowohl an Eurostat als auch kostenfrei im Internet für das gesamte Bundesgebiet und die Bundesländer veröffentlichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.