Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung, indem sie neue anzeigepflichtige exotische und nicht‑exotische Krankheiten sowie die betroffenen Fisch‑, Weichtier‑ und Krebstierarten in Anhang 1 aufnimmt. Ziel ist ein besseres Früherkennungssystem für Seuchenausbrüche.Bundesministerium für Gesundheit1/12/2015XXV
Umwelt
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Anzeigepflicht, indem sie neue exotische Seuchen und die betroffenen Fisch‑, Weichtier‑ und Krebstierarten in Anhang 1 aufnimmt.
- Zusätzlich werden zahlreiche nicht‑exotische Seuchen, wie z. B. virale hämorrhagische Septikämie (VHS) oder Koi‑Herpes‑Viruserkrankung, und die jeweiligen betroffenen Arten in den Anhang eingetragen.
- Ziel der Änderungen ist ein schnelleres Erkennen von Ausbrüchen, um rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.
- Die rechtliche Grundlage für die Änderungen bildet das Tierseuchengesetz (TSG) sowie das Tiergesundheitsgesetz (TGG).
Dokumente (PDFs)
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