<!--[0-->Änderung der Honigverordnung – EU‑Anpassungen 2015<!--]-->
Änderung der Honigverordnung – EU‑Anpassungen 2015
Verordnung vom 27.07.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2015 passt die Honigverordnung an EU‑Recht an, definiert Pollen als natürlichen Bestandteil, führt neue Herkunftskennzeichnungen ein und ermöglicht den Weiterverkauf bereits gekennzeichneter Produkte.
Bundesministerium für Gesundheit7/27/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.07.2015
  • Die Bezugnahme in § 6 wird von der alten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (1993) auf die aktuelle EU‑Verbraucherinformation (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) umgestellt.
  • Ein neuer Absatz definiert Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat im Sinne der EU‑Verordnung.
  • Für Honig, der aus mehreren EU‑ bzw. Nicht‑EU‑Ländern stammt, wird eine vereinfachte Herkunftskennzeichnung eingeführt (Mischung von EU‑Ländern, Nicht‑EU‑Ländern oder beiden).
  • Bestehende Produkte, die vor Inkrafttreten bereits gekennzeichnet waren, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände weiterhin verkauft werden.
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.