Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erweitert die Preisindex‑Erhebung um neue Preisbereiche, führt branchenspezifische Daten für den Bausektor ein und legt Fristen sowie Kostenersatzregelungen fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/13/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung wird um neue Preisbereiche erweitert, darunter Großhandelspreise, Baupreise, Baukosten, Preise für Ausrüstungsgüter sowie Erzeugerpreise von Sachgütern und Dienstleistungen.
- Branchenspezifische Strukturdaten werden eingeführt, insbesondere für den Bausektor, um detailliertere Informationen über Bauleistungen zu erhalten.
- Die Erhebungsintervalle werden auf fünf Jahre festgelegt, wobei das Basisjahr jedes fünfte Kalenderjahr (z. B. 2015, 2020) ist.
- Die Klassifikation der Einzelhandelsbereiche wird um die Abteilungen 47 (Einzelhandel ohne Kraftfahrzeuge) und 68 (Grundstücks‑ und Wohnungswesen) erweitert.
Dokumente (PDFs)
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